LKW-Führerscheine (Klasse C)

Klasse C1

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Die Fahrerlaubnisklasse C1 enthält die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) zwischen 3.500 kg und 7.500 kg. Es dürfen nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Führersitz im Fahrzeug verbaut sein. Wie bei der Fahrerlaubnisklasse B, sind auch hier Anhänger bis zu einer zGM von 750 kg erlaubt.

Die Fahrerlaubnisklasse C1 ist befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Danach ist alle 5 Jahre eine erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis vorzulegen.

Klasse C1E

Beinhaltet BE, D1E (sofern Klasse D1 vorhanden)

Vorbesitz: Klasse C1
Mindestalter: 18 Jahre

Die Fahrerlaubnisklasse C1E erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen. Die zGM der Kombination darf 12.000kg jedoch nicht übersteigen.

Befristung wie Klasse C1.

Klasse C

Beinhaltet C1

Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: Das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C liegt bei 21 Jahren. Eine Ausnahme stellt die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem vergleichbaren Beruf dar. Hier liegt das Mindestalter bei 18 Jahren. Zusätzlich muss eine Grundqualifikation im Sinne des BKrQFG abgelegt werden.

Die Fahrerlaubnisklasse C enthält die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) über 3.500 kg. Es dürfen nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Führersitz im Fahrzeug verbaut sein. Wie bei der Fahrerlaubnisklasse B, sind auch hier Anhänger bis zu einer zGM von 750 kg erlaubt. Zusätzlich ist es im Inland erlaubt, Kraftomnibusse mit einer zGM über 3.500kg ohne Fahrgäste zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort zu führen.

Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

Die Fahrerlaubnisklasse C ist grundsätzlich befristet auf 5 Jahre. Danach ist eine erneute ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnis vorzulegen.

Klasse CE

Beinhaltet BE, C1E, T

Vorbesitz: Klasse C

Mindestalter: siehe Fahrerlaubnisklasse C

Die Fahrerlaubnisklasse CE erlaubt das Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM von mehr als 750 kg bestehen.

Befristung wie Klasse C.