MOFA-Prüfbescheinigung
Mindestalter: 15 Jahre
Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25km/h, die Größe des Hubraums darf 50m³ nicht überschreiten. Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Sie umfasst eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Es ist jedoch nur eine theoretische Prüfung erforderlich.
Rollerführerschein (Klasse AM)
Mindestalter: 15 Jahre (abhängig vom Bundesland)
Die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt dazu folgende Fahrzeuge zu führen:
- Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bbH darf 45km/h nicht überschreiten. Bei Verbrennungsmotoren ist ein Hubraum von max. 50cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4kW erlaubt.
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars) mit einer max. Leermasse von 425kg.
Motorradführerschein (Klasse A1)
Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Die Fahrerlaubnisklasse A1 berechtigt dazu folgende Fahrzeuge zu führen:
- Zweirädrige Krafträder auch mit Beiwagen. Bei Verbrennungsmotoren ist ein Hubraum von max. 125cm³ oder bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von höchstens 11kW (15PS) erlaubt.

Motorradführerschein (Klasse A2)
Beinhaltet die Klassen AM, A1
Mindestalter: 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 35kW (48PS) Motorleistung.

Motorradführerschein (Klasse A)
Beinhaltet die Klassen A1, A2
Mindestalter:
- 20 Jahre – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)
- 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg
Offene Klasse A, mit der Erlaubnis alle zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge ohne Beschränkung zu führen.

Führerschein Klasse A mit Schlüsselzahl 80
Beinhaltet die Klassen AM, A1
Mindestalter: 21 Jahre (abhängig vom Bundesland)
Die Fahrerlaubnisklasse A80 ist für Personen gedacht, die noch keinen A-Führerschein besitzen, diesen jedoch anstreben. Bis zum 24. Geburtstag dürfen A2-Motorräder gefahren werden. Danach wird aus dieser Fahrerlaubnisklasse ohne weitere Prüfung eine vollständige Klasse A.

Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B (Schlüsselzahl B196)
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung: mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B
Man spricht oft vom B196-Führerschein oder von der Führerscheinklasse B196. Dabei handelt es sich jedoch um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Die Schlüsselzahl 196 wird auf dem Führerschein vermerkt. Es ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, der aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Eine abschließende Prüfung gibt es nicht. Sie entspricht der Fahrerlaubnisklasse A1, ist jedoch nur innerhalb Deutschlands gültig.