Zweirad-Führerscheine (Klasse A)

MOFA-Prüfbescheinigung

Mindestalter: 15 Jahre

Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25km/h, die Größe des Hubraums darf 50m³ nicht überschreiten. Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Sie umfasst eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Es ist jedoch nur eine theoretische Prüfung erforderlich.

Rollerführerschein (Klasse AM)

Mindestalter: 16 Jahre, ab 15 Jahre nur im Inland (Schlüsselzahl 195)

Die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt dazu folgende Fahrzeuge zu führen:

  • Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bbH darf 45km/h nicht überschreiten. Bei Verbrennungsmotoren ist ein Hubraum von max. 50cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4kW erlaubt.
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars) mit einer max. Leermasse von 425kg.

Motorradführerschein (Klasse A1)

Beinhaltet die Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre

Die Fahrerlaubnisklasse A1 berechtigt dazu folgende Fahrzeuge zu führen:

  • Zweirädrige Krafträder auch mit Beiwagen. Bei Verbrennungsmotoren ist ein Hubraum von max. 125cm³ oder bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von höchstens 11kW (15PS) erlaubt.
  • dreirädrige Krafträder mit einer bbH von mehr als 45km/h und mit einer Motorleistung bis 15kW oder einen Hubraum von über 50cm³ bei Verbrennungsmotoren.

Motorradführerschein (Klasse A2)

Beinhaltet die Klassen AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 35kW (48PS) Motorleistung.

Motorradführerschein (Klasse A)

Beinhaltet die Klassen A1, A2

Mindestalter:

  • 20 Jahre – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (zum Aufstieg nur eine praktische Prüfung erforderlich)
  • 21 Jahre – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15kW (20PS)
  • 24 Jahre – für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg

Offene Klasse A, mit der Erlaubnis alle zwei- und dreirädrigen Fahrzeuge ohne Beschränkung zu führen

Führerschein Klasse A mit Schlüsselzahl 80

Beinhaltet die Klassen AM, A1

Mindestalter: 21 Jahre

Die Fahrerlaubnisklasse A80 ist für Personen gedacht, die noch keinen A-Führerschein besitzen, diesen jedoch anstreben. Bis zum 24. Geburtstag dürfen A2-Motorräder gefahren werden. Danach wird aus dieser Fahrerlaubnisklasse ohne weitere Prüfung eine vollständige Klasse A.

Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B (Schlüsselzahl B196)

Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: mind. 5 Jahre Führerschein Klasse B

Man spricht oft vom B196-Führerschein oder von der Führerscheinklasse B196. Dabei handelt es sich jedoch um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse B. Die Schlüsselzahl 196 wird auf dem Führerschein vermerkt. Es ist lediglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren, der aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Eine abschließende praktische Prüfung gibt es nicht. Sie entspricht der Fahrerlaubnisklasse A1, ist jedoch nur innerhalb Deutschlands gültig.